Am 18. Juni ist es jedermann möglich, ein Konto zu eröffnen, dann tritt das im Mai verabschiedete Gesetz in Kraft, das sicher stellen soll , dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen verbindlichen Zugang zu einem Girokonto erhalten. Auch für Verbraucher, die bereits ein Girokonto haben, wurden Verbesserungen beschlossen: Ein Kontowechsel soll einfacher werden und die Kosten für ein Girokonto transparenter. 
Die Einführung des Rechts auf ein Basiskonto ist ein verbraucherpolitischer Meilenstein. Lange mussten kontolose Verbraucher teure Wege nutzen, um Rechnungen bezahlen zu können. „Das Basiskonto für Menschen, die bisher von den Instituten als nicht wirtschaftlich interessant genug oder gar problematisch abgestempelt wurden, ist ein ganz wichtiger Schritt zur Teilhabe am Wirtschaftsleben“, sagt der Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverband, Klaus Müller. „Ein Konto ist Voraussetzung, um etwa Rechnungen für Miete, Strom und andere wichtige Dinge ohne Zusatzkosten bezahlen zu können“. Als besonders positiv bewertet Müller, dass die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) bei der Durchsetzung des Anspruches auf ein Konto unmittelbar unterstützen kann. Unzufrieden ist der vzbv allerdings mit der gefundenen Entgeltregelung. „Ein Basiskonto müssen sich auch die bislang kontolosen Verbraucher leisten können“, so Müller. Der vzbv hatte sich für eine strenge Kostenregelung eingesetzt, um zu verhindern, dass wegen zu hoher Entgelte Kunden auch von einem  Basiskonto ferngehalten werden.

Mehr Transparenz

Ein Erfolg für alle Verbraucher sei, dass sämtliche anfallenden Entgelte für eine Kontonutzung, einschließlich der Kosten für einen Dispo, jährlich ausgewiesen werden müssen. Diese Regelung gilt für alle Girokonten. „Das schafft mehr Transparenz und Verlässlichkeit für Verbraucher“, so Müller.

Private Webseiten für Preisvergleiche problematisch

Kritisch bleibt aus Sicht des vzbv, dass die von der EU verlangten Vergleichswebseiten zu den Kontokosten von privaten Anbietern betrieben werden sollen. Da private Plattformen naturgemäß ein wirtschaftliches Interesse verfolgen, sei damit die Unabhängigkeit nicht sichergestellt. Es entstünde ein Interessenkonflikt, der dazu führen könne, dass bei einem Vergleich nicht unbedingt das beste Marktangebot ausgewiesen wird. Der Konflikt zwischen Vergleichszweck und wirtschaftlichem Interesse der Seitenbetreiber lasse sich nicht auflösen, befürchtet der vzbv. Unabhängige Vergleichswebseiten seien deshalb wichtig, da Kontoinstitute viele unterschiedliche Entgelte verlangten, die einen Preisvergleich erschwerten.

Auch die Grünen kritisieren das neue Gesetz an einigen Stellen- So erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Das Basiskonto ist ein Meilenstein für die gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben. Laut Gesetz ist es nun nicht mehr möglich, dass Banken Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Girokonto verweigern, weil sie beispielsweise obdachlos oder verschuldet sind. Diese Regelung war längst überfällig. Wir Grünen haben seit vielen Jahren ein Konto für alle gefordert.
Es ist völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung Asylsuchende und Geduldete von diesem Recht noch ausnimmt. Denn nach wie vor können Asylsuchende und Geduldete, beispielsweise mit Ankunftsbescheinigung oder Duldungsnachweis, kein Konto eröffnen. Die Rechtsverordnung, welche die zugelassenen Identitätsnachweise für eine Kontoeröffnung regelt, steht bis heute aus. Finanzinstitute können Asylsuchende und Geduldete deshalb weiterhin ablehnen. So kann eine schnelle und bestmögliche Integration von Flüchtlingen nicht gelingen.