Bei Daimler beschäftigt man sich schon seit längerem mit dem Thema des „Autonomen Fahrens“. Doch in diesem Bereich geht es nicht nur um das technisch Machbare, sondern auch um juristische Fragen und nicht zuletzt ethische, auf die jetzt in einem Journalistengespräch in Berlin, Daimler Vorstandsmitglied Dr. Christine Hohmann-Dennhardt hinwies.
Das autonome Fahren solle zunächst mehr  Sicherheit bieten, deshalb brauche es eine gute Zusammenarbeit zwischen Technik, Recht und Integrität. Wie soll ein autonomes Fahrzeug bei einem drohenden Unfall reagieren? Oder wer haftet, wenn ein fahrerloses Auto einen Unfall hat? Ebenso werden aber auch viele ethische Fragen diskutiert, so Christine Hohmann-Dennhardt.
Das Problem bestehe darin, dass beim autonomen Fahren die Auto-Entscheidung vorab von Programmiern festgelegt wird, während ein Fahrer in Gefahrensituationen spontan entscheidet.  Dabei müssten sich die Programmierer damit auseinandersetzen, nach welchen Maßstäben die Software in einem theoretischen Fall vorgehen soll. Ein mögliches Konzept ist die Schadensminderung – also ein Vorgehen, nach dem sich das Fahrzeug für den geringsten insgesamt auftretenden Schaden entscheidet.
Doch schon solche vermeintlich logischen Grundlagen werfen sofort tiefgreifende ethische Fragen auf. Zum Beispiel, ob und wie ein Programm abwägen kann, welche Verkehrsteilnehmer stärker zu schützen sind. Da gebe es Fälle, “an denen man lange diskutieren sollte”, sagte Hohmann-Dennhardt, die ehemals Richterin am Bundesverfassungsgericht war.