Der Agrarausschuss hat am Mittwochmorgen für mehr Tierschutz gestimmt. Die gesetzliche Mindestanforderungen in der Pelztierhaltung sowie für ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere werden neu geregelt.
Die Abgeordneten haben sich mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (18/12085) im Plenum des Bundestages ausgesprochen. Ziel der Vorlage sei es, die zukünftige Pelztierhaltung zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, aber eine an den Bedürfnissen der Pelztiere und zugleich an den wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausgerichtete Haltung in Deutschland nicht mehr zu ermöglichen.
Für bestehende Nerzhaltungen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfs in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden.
Diese werde ungültig, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis beantragt wird.
Des Weiteren soll mit dem Entwurf verboten werden, Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten. Davon ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, wären weiterhin möglich. Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll darüber hinaus das nationale Fettverfütterungsverbot aufgehoben werden. Das Verfüttern von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln an Nutztiere wie Wiederkäuer wäre dann nicht mehr verboten. Im Rahmen einer Bewertung unter anderem durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sei aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher zu erwarten.
Die Vorlage verbessere die Tierschutz – Standards in Deutschland, hieß seitens der CDU/CSU zur Begründung der Vorlage. Das Schlachtungsverbot trächtiger Tiere sei zudem dringend geboten gewesen, unterstrichen die Sozialdemokraten. Weil derzeit praktikable Methoden zur Trächtigkeitsfeststellung bei Schafen und Ziegen fehlen würden, klammere der Entwurf diese allerdings aus. Die SPD stellte jedoch fest, dass perspektivisch das Verbot auf Schafe und Ziegen ausgeweitet werden soll. Die Aufhebung des Fettverfütterungsverbotes sei aus wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht geboten gewesen, indes ethisch anders zu bewerten. Zudem verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung dazu auffordert, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Lebensmittelhygienerecht zu erarbeiten.
Tierschutz so nicht ausreichend
Die Linke monierte, dass mit dem Entwurf viele unterschiedliche Dinge abgearbeitet würden, allerdings der strategische Ansatz fehle. Seit dem Jahr 2005 beschäftige sich der Bundestag schon mit einem Pelztierverbot. Doch der gewählte Ansatz, durch höhere Auflagen das Geschäft mit Pelzen lediglich unmöglich machen zu wollen, sei keine gute Variante. Deshalb enthielt sich die Fraktion während der Abstimmung über den Gesetzentwurf in einem Sondervotum zu diesem Aspekt der Vorlage. Auch bei der Verfütterung tierischer Fette innerhalb einer Art zeigte sich die Fraktion wenig begeistert. Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Entscheidung hergeben würden, sollten in Zukunft mögliche negative Folgen weiter im Blick behalten werden. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen komme der Entwurf zu spät und sei zu zaghaft. Die Abgeordneten sprachen sich für ein klares Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland aus.
Dass nun lediglich die bisher gültige Verordnung in ein Gesetz gegossen werde, reiche nicht aus. Das geplante Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere wurde hingegen begrüßt. Kritisiert wurde, dass die Ausnahmen zu großzügig ausfallen würden. Die Grünen forderten stattdessen, die Probleme in der Praxis zu lösen. Auch die Fettverfütterung wurde abgelehnt, denn Kälber sollten nicht zu „Kannibalen“ gemacht werden, wenn sie während der Aufzucht mit tierischen Fetten versorgt werden dürfen.