Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Carsharinggesetz trifft bei Experten auf grundsätzliche Zustimmung.
Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochabend deutlich. Sowohl Willi Loose vom Bundesverband CarSharing als auch Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) zeigten sich jedoch enttäuscht darüber, dass die für die Umsetzung des Gesetzes benötigten Rechtsverordnungen noch nicht vorlägen. So könne man nicht mit vollem Herzen zustimmen, sagte Loose. Lottsiepen sagte, es bestehe die Gefahr, „dass in den Verordnungen Sachen stehen, die die Umsetzung des Gesetzes erschweren“.
Kritiker mahnen Gesetz an
Kritik übten Loose und Lottsiepen auch daran, dass es zu keiner straßenverkehrsrechtlichen und damit bundesweit geltenden Lösung gekommen sei. Dennoch gelte das Motto: Augen zu und durch, sagte Lottsiepen. „Wir brauchen das Gesetz so schnell wie möglich“, betonte er.
Mit dem Carsharinggesetz soll laut Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage Carsharingfahrzeuge besonders gekennzeichnet und im Straßenverkehr bevorrechtigt werden können. Damit solle wiederum den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet werden, Bevorrechtigungen für Carsharingfahrzeuge und Carsharinganbieter einzuführen, heißt es in der Vorlage.
Kommunen sind für Umsetzung verantwortlich
Ob das Gesetz ein Erfolgsmodell wird, liege damit an den Entscheidungen der Kommunen, sagte Willi Loose. Er sei gleichwohl überzeugt davon, dass die Kommunen weitreichenden Gebrauch von den Möglichkeiten des Gesetzes machen werden, „wenn ihnen die Umsetzung möglichst leicht gemacht wird“. Das Ziel müsse sein, insbesondere das stationsgebundene Carsharing „raus aus den Garagen und Hinterhöfen“ in den öffentlichen Raum zu bringen und damit auf das Angebot aufmerksam zu machen, sagte Loose.
Echtes Carsharing
Der VCD begrüße es, dass sowohl das stationsgebundene Carsharing als auch stationsungebundenes Carsharing (free floating) bevorrechtigt werden soll, sagte Verbandsvertreter Lottsiepen. Richtig sei auch die Abgrenzung zum Geschäftsmodell Autovermietung sowie die Begrenzung auf „echte Carsharer“, damit sich nicht Carsharing-Initiativen gründen, mit dem ausschließlichen Zweck, Parkplätze zu sichern.
Professor Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sagte, aus verfassungsrechtlicher Sicht sei die Entscheidung der Bundesregierung, eine straßenrechtliche statt einer straßenverkehrsrechtlichen Lösung vorzulegen, richtig. Auch die im Gesetzentwurf enthaltende Definition, was Carsharing ist, erscheine sinnvoll und schließe den Missbrauch aus, sagte er. Auf die Kritik der beiden Verbandsvertreter an der fehlenden Verordnung eingehend, sagte der Verfassungsrechtler, erst müsse das Gesetz verabschiedet werden, ehe eine Rechtsverordnung folgen könne. Die mit dem Gesetz geschaffene Verordnungsermächtigung bezeichnete er als ausreichend. Sie gewähre der Exekutive einen ausreichenden Spielraum.
Michael Glotz-Richter als Vertreter des Senats der Freien Hansestadt Bremen betonte die positiven Erfahrungen, die Bremen mit Carsharing gemacht habe. Bis zum Jahr 2020 verfolge der Senat das Ziel, die Zahl von 20.000 Carsharing-Nutzer zu erreichen. Im Vordergrund stehe die damit zu erwartende Entlastung des Straßenraums um mindestens 6.000 Pkw.
Glotz-Richter sprach sich für ein möglichst einfaches Vergabeverfahren der Flächen zur Sondernutzung durch Carsharinganbieter aus. Die Befristung des Zeitraums, in dem die Flächen zur Verfügung gestellt werden, sollte von „längstens fünf Jahren“ wie im Gesetzentwurf enthalten auf bis zu acht Jahre erweitert werden, forderte er. Statt zwingend nach Ablauf der Geltungsdauer der Sondernutzungserlaubnis ein neues Auswahlverfahren vorzuschreiben, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, sollte nach Ansicht Glotz-Richters eine Verlängerung dann im Vordergrund stehen, „wenn der ausgewählte Carsharing-Anbieter seine Pflichten erfüllt hat und auf gute Akzeptanz bei der Bevölkerung stößt“. Betreiberwechsel hätten in der Vergangenheit oft zu gesunkenen Nutzerzahlen geführt, fügte er hinzu.
Der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange und der zuständige Berichterstatter Steffen Bilger erklärten für ihre Fraktion zum Carsharinggesetz:
„Die Anhörung der Experten hat es bestätigt: Unser Gesetzentwurf ist der richtige Ansatz für die Stärkung moderner Mobilität insbesondere in Großstädten. Das gilt sowohl für stationsunabhängige als auch für stationsgebundene Angebotsmodelle.
Wenn sich mehrere Nutzer ein Auto teilen, dient das der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und damit auch der Parkplatzsituation und der Umwelt. Der Einsatz von elektrischen Fahrzeugen im Sinne unseres Elektromobilitätsgesetzes ist dabei besonders nachhaltig. Unser Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für Parkbevorrechtigungen und Parkgebührenbefreiungen. Auch wird es künftig möglich sein, für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge besondere Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen zu können. Klar ist aber auch, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewahrt bleiben. Wir werden das Gesetz schon in der kommenden Woche beschließen, damit es schnellstmöglich in Kraft treten kann.“
Hier geht es zum Gesetzentwurf: 18/11285