Die internationale Seeschifffahrt ist die einzige Verkehrsart, die von den Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen ausgenommen ist. Schiffe, die EU-Häfen anlaufen, sind derzeit für 4% aller Treibhausgasemissionen in der Schifffahrt verantwortlich – eine Zahl, die in Zukunft stark ansteigen wird.
Nun sollen Schifffahrtsunternehmen, die EU-Häfen anlaufen, die CO2-Emissionen ihrer Schiffe überwachen und jährlich darüber Bericht erstatten. Diese neuen europaweiten Vorschriften wurden gestern vom Europäischen Parlament verabschiedet . Sie sollen ab Januar 2018 für Schiffe über 5000 Bruttoraumzahl (BRZ) – unabhängig vom Ort ihrer Registrierung gelten und sind als erster Schritt zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen gedacht.
Die neuen Regeln werden ein EU-weites Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfsystem für CO2-Emissionen von Schiffen einführen. Mit dem System sollen Daten über Emissionen und die Effizienz der Motoren erhoben sowie Anreize geschaffen werden, den Ausstoß von Emissionen und den Kraftstoffverbrauch zu verringern.
„Die Seeschifffahrt ist von den Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen ausgenommen“, sagte der Berichterstatter José Inácio Faria (ALDE, PT). „Was wir heute verabschiedet haben, bedeutet einen ersten Schritt hin zur Verringerung dieser Emissionen. Wenn wir untätig bleiben, wird der CO2-Ausstoss in der Seeschiffart bis 2030 um die Hälfte steigen“, sagte er.
„Dieses Gesetz gilt für alle Schiffe, die europäische Häfen nutzen, und bietet eine Gelegenheit, Einfluss auf die Verhandlungen im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu nehmen. Wir müssen sicherstellen, dass diese Initiative in ein ehrgeiziges internationales Abkommen mündet“, fügte er hinzu.
Die neuen Regeln gelten für Treibhausgasemissionen, die aus Fahrten von Schiffen über 5000 BRZ an, von und zwischen EU-Häfen hervorgehen. Von ihnen ausgenommen sind folgende Schiffe:
Fischereischiffe (Fangschiffe und/oder Fischverarbeitungsschiffe), Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe, Schiffe einfacher Bauart aus Holz, Schiffe ohne Maschinenantrieb und staatliche Schiffe, die für nichtgewerbliche Zwecke verwendet werden.
Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen
Die Pläne sollen auch den Verwaltungsaufwand für die Schifffahrtsunternehmen verringern und möglichst genaue Messungen möglich machen. Die Effizienz von Schiffen wird im Verhältnis zur beförderten Fracht ermittelt und muss für alle Arten von Schiffen gemeldet werden. Entsprechende Durchführungsbestimmungen wurden für alle Schiffskategorien eingeführt.
Wenn der Bericht eines Inhabers zu den CO2-Emissionen seines Schiffes den Anforderungen entspricht, soll ihm das auch durch unabhängige Prüfer bescheinigt werden. Die Schiffe haben diese Bescheinigungen zur Überprüfung durch die Mitgliedstaaten an Bord mitzuführen. Diese können bei Verstößen Strafen verhängen.
Die nächsten Schritte
Der Text wird in einem bevorstehenden Ministerrat zur Abstimmung gebracht, bevor er schließlich am 1. Juli 2015 in Kraft treten soll.