Im Bundeskabinett ist heute das Elektromobilitätsgesetz verabschiedet worden.  Elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen Sonderprivilegien erhalten. Mit reduzierten Parkgebühren, darüber hinaus sollen für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reserviert werden und e-Fahrzeuge sollen von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen werden, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet worden sind. Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten.
Eingeführt werden soll, zur besseren Kontrolle, auch eine Kennzeichnungspflicht für diese Art von Fahrzeugen.Mit Stand vom August 2014 fahren rund 21.500 Elektroautos auf unseren Straßen. Davon wurden allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 knapp 8.000 Fahrzeuge neu zugelassen. Prozentual hat sich damit in diesem kurzen Zeitraum der Gesamtbestand um 59 Prozent erhöht.
Der Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums Thomas Hailer begrüßt das neue Elektromobilitätsgesetz: „Die deutschen Hersteller sind am Start. Wichtig ist jetzt, E-Fahrzeuge in die Fuhrparks von Unternehmen und Behörden zu bekommen. Das hat den guten Nebeneffekt, dass ein Markt entsteht, auf dem gebrauchte Elektroautos in zwei Jahren für Privatnutzer deutlich günstiger zu haben sind. Damit das klappt, müssen die Beschaffungsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen und die Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Fahrzeuge schnell anlaufen. Auch das KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten für den Kauf von E-Fahrzeugen muss zügig aufgelegt werden.“
Das DVF befürwortet den Ansatz der Bundesregierung, Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb besonders zu kennzeichnen und in sinnvollen Bereichen im Straßenverkehr zu privilegieren, etwa durch Bevorrechtigung beim Parken und Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen. Die Kommunen müssen die geschaffenen Möglichkeiten passgenau vor Ort umsetzen.
Hailer: „Deutschland bietet insgesamt hervorragende Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität. Dazu gehört auch, die Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern weiter zu verbessern und die digitale Vernetzung voranzutreiben. Bei der Elektromobilität sollte die Bundesregierung auch ein besonderes Augenmerk auf die Förderung elektrifizierter Nutzfahrzeuge legen. Damit können wir den städtischen Verteilverkehr und Lkws auf kürzeren Strecken noch umweltfreundlicher machen.“
Kritik von Umweltverbänden
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kritisierte das neue EmoG, wie das Elektromobilitätsgesetz kurz genannt wird. Vor allem die Zuordnung von Plug-Ins ist ihm ein Dorn im Auge: „Die Freigabe von Busspuren für Elektroautos und Plug-In-Hybride zeugt von großer Unkenntnis der realen Mobilitätswelt in den Städten. Schon heute muss sich eine stark wachsende Anzahl von Radfahrern den knappen Fahrraum mit Bussen teilen. Zukünftig soll nach dem Willen der Bundesregierung auch ein Porsche Cayenne mit elektrischer Reichweite von 30 Kilometern auf diesen Busspuren fahren. Das wird nicht zur Akzeptanz der Elektromobilität in den Städten beitragen. Städte und Kommunen müssen diesem Schildbürgerstreich unbedingt Einhalt gebieten.“
Auch kostenloses Parken für Elektroautos lehnt der NABU ab. Es könne nicht sein, dass mit öffentlichen Steuergeldern teurer Parkraum subventioniert werde. Hier zeige sich, dass die Bundesregierung kein klares Konzept für eine Verkehrswende habe, so Miller. Statt generell umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen und umweltschädliche Mobilität stärker zu belasten, werde stur versucht, das Ziel – eine Million Elektroautos bis 2020 auf den Markt zu bringen – umzusetzen.