von Stephan Ursuleac
Seit dem Jahr 2007 muss die Mineralölwirtschaft Treibstoff einen gewissen Mindestanteil an Biokraftstoffen beimischen. Biokraftstoffe werden vornehmlich aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Mais, Zuckerrohr oder Getreide gewonnen. Bereits 2009 hatte der Bundestag beschlossen die Biokraftstoffquote durch eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 zu ersetzen. Dabei soll zukünftig nicht mehr der Biokraftstoffanteil entscheidend für die Kraftstoffnormerfüllungen sein. Vielmehr sollen die durch die Beimischung von Biokraftstoff erzielten Einsparungen von Treibhausemissionen zum Kriterium werden.
Der Verbraucher kennt diesen Treibstoff vor allem unter dem Namen E 10. Er ist bei vielen Verbrauchern nicht sehr beliebt, immer noch greifen sie eher zu den ihnen bekannten „Normal-“ und „Super“-Kraftstoffen.Dabei vertragen nahezu  alle Neufahrzeuge und mehr als 90 Prozent der älteren Modelle E 10 ohne Probleme. Der Marktanteil des Biosprits liegt bei lediglich je nach Tankstellenkette zwischen 15 und 20 Prozent, auch wenn der Treivstoff drei bis vier Cent preiswerter ist, als das herkömmliche Benzin.
Das bestehende Gesetz soll nun geändert werden. Bereits geltende Treibhausgasquoten sollen ab 2015 zunächst leicht angehoben und ab dem Jahr 2017 wieder gesenkt werden. So soll die Quote für den Zeitraum 2015 bis 2016 von drei auf 3,5 Prozent angehoben werden. Ab 2017 soll die Quote von 4,5 auf vier Prozent gesenkt werden. Im Jahr 2020 wird die Quote sechs anstatt sieben Prozent betragen.
Dafür wird am Donnerstagabend das Plenum des Bundestages über eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abstimmen. Der Antrag wird durch die Regierungskoalition eingereicht. Deutschland ist mit einer solchen Quote bisher Vorreiter in der Europäischen Union. Auch soll mit der Quote erreicht werden, dass vermehrt Biokraftstoffe der zweiten Generation, die aus Abfällen wie Stroh bestehen, in die Kraftstoffbeimischung gelangen. So ließe sich auch die Zweckentfremdung von Nahrungsmitteln für Kraftstoffe angehen.
Vermehrte Rodung von Regenwäldern befürchtet
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen enthielt sich bereits während des zuvor tagenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Fraktion Die Linke äußerte Bedenken. Beide Fraktionen kritisierten den Koalitionsvorschlag, da das Grundproblem der indirekten Landnutzungsänderungen durch den Gesetzentwurf nicht gelöst werde. Die für den Biokraftstoff benötigten Pflanzen stammten immer noch zum Großteil aus Nahrungsmitteln. Auch würden immer mehr Regenwälder für neue Anbauflächen gerodet werden. Ein Nutzen für den Klimaschutz wird daher bezweifelt.
Aufgrund der Koalitionsmehrheit im Bundestag ist mit der Gesetzesänderung zu rechnen. Inwiefern sich die geäußerten Vorteile oder Zweifel zur Treibhausgasquote bestätigen bleibt abzuwarten.