Der Entwurf für den Klimaschutzplan 2050 erfüllt nicht die selbst gesetzten Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, auch der deutschen Landwirtschaft, zu erhalten. So die aktuelle Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes.
Trotz bereits vorgenommener Änderungen des Bundeskanzleramtes setzt er für die Landwirtschaft immer noch nicht die richtigen Schwerpunkte und nimmt keine umfassende Folgenabschätzung vor. Der Entwurf des Klimaschutzplans 2050 stellt keinen ausgewogenen Beitrag Deutschlands für eine international kompatible Klimapolitik dar.“ Dies erklärte der Leiter des Fachbereichs Umwelt des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Steffen Pingen, bei der Anhörung im Bundesumweltministerium. Der Klimaschutzplan liefere nicht die Leitlinien für die Klimapolitik der nächsten drei Jahrzehnte, sondern konzentriere sich zu sehr auf Detailregelungen der aktuellen Umweltpolitik, kritisierte Pingen.
Ernährungssicherheit
In der jetzigen Fassung des Plans werde die besondere Rolle der Landwirtschaft zur Ernährungssicherung, die das Klimaabkommen von Paris übergeordnet vorgibt, nicht ausreichend verankert, kritisierte Pingen. Es sei nicht „angemessen, der Landwirtschaft als einzigem Sektor für das Jahr 2050 ein starres Minderungsziel vorzuschreiben. Die Landwirtschaft werde ihren Beitrag zur Minderung der Emissionen und zum Klimaschutz durch Bioökonomie weiter leisten, ohne aber die Ernährungssicherung zu gefährden.“ „Unverständlich sei, dass das BMUB keine Perspektive für die Bioökonomie vorsehe. Dabei könne die Dekarbonisierung ohne Bioökonomie nicht gelingen“, erklärte Pingen.
Das Gutachten der Wissenschaftlichen Beiräte des Bundeslandwirtschaftsministeriums mache deutlich, welche Maßnahmen in der Landwirtschaft tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und welche nicht. Danach sehen die wissenschaftlichen Experten in einer Extensivierung der Landwirtschaft, in einer Umstellung auf ökologischen Landbau oder in der Substituierung von Soja-Importen keine sinnvollen Maßnahmen für den Klimaschutz. Nach Ansicht der Wissenschaftlichen Beiräte müssen Produktionsverlagerungen und damit verbundene höhere globale Emissionen berücksichtigt werden. Ein Klimaschutzplan dürfe diese internationalen Effekte einer nationalen Klimaschutzmaßnahme nicht ausblenden, erklärte Pingen. „Zentraler Hebel für einen wirksamen Klimaschutz ist die Steigerung der Ökoeffizienz der Produktion“, betonte Pingen.’Klimaschutzplan 2050 darf nicht zur Verlagerung von Agrarproduktion ins Ausland führen‘