Der Drachenfels ist wohl der bekannteste Berg des Siebengebirges. Insgesamt  machen rund 40 bewaldete Bergkegel die unverwechselbare Landschaft des Siebengebirges aus. Sie erheben sich am rechten Rheinufer   an der Abbruchlinie vom Westerwald zur Niederrheinischen Bucht. Mit dem Großen Ölberg erreicht das Siebengebirge seine höchste Erhebung. Das Siebengebirge ist vor allem von Buchen geprägt.  

Diese wertvolle Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg soll nun erhalten und zum Teil renaturiert und gepflegt werden. Das ist das Ziel eines Naturschutzgroßprojekts, das der Bund bis 2025 mit 10,8 Mio. Euro fördert. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks übergab heute im Kloster Heisterbach den Förderbescheid an den Rhein-Sieg-Kreis als Projektträger.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Vulkanlandschaft des Siebengebirges zählt zu den spektakulärsten Landschaften Deutschlands. Sie zeichnet sich aus durch ein gelungenes Miteinander von Naturlandschaft und Kulturlandschaft. Wir brauchen Landschaften wie das Siebengebirge – nicht nur für uns, sondern auch als Zukunftsvorsorge für die Generationen, die nach uns kommen.“

BfN-Präsidentin Beate Jessel: „Die enge Verzahnung von Natur- und Kulturlandschaft, das heißt von naturnahen waldgeprägten Lebensräumen sowie von natürlichen Fließgewässern und ihren bachbegleitenden Auen in Verbindung mit wertvollen und reich strukturierten Kulturlandschaftsbestandteilen wie Streuobstwiesen und Weinbergsbrachen ist etwas Besonderes“, ergänzte BfN-Präsidentin Beate Jessel.

Chance 7

Das Projekt trägt den Namen „Chance 7“, weil sich hier sieben Gemeinden rund um das Siebengebirge zusammengetan haben. Das Fördergebiet umfasst acht Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.300 Hektar. Die großflächigen Fördergebiete „Siebengebirge“ und „Leuscheid“ sind bundesweit bedeutsame Buchenwälder. Im Bereich der rheinnahen Hänge des Siebengebirges und des Ennert sollen Weinbergsbrachen erweitert und miteinander vernetzt werden, um unter anderem Mauereidechse und Zippammer zu schützen. Im Fördergebiet „Pleiser Hügelland“ soll der Flächenumfang von Obstwiesen substanziell erweitert werden. Auch die Regeneration von Heidelandschaften steht auf der Liste der Projektziele, so etwa im Fördergebiet „Oberhau/Eudenbach“. Zur Stärkung der Populationen von zwei seltenen, den Ameisenbläulingen zugehörenden Schmetterlingsarten, sollen schließlich extensiv genutzte Wiesen erweitert und wieder verbunden werden.

Die Vielfalt und der Wert dieser Landschaft zeigen sich an der Fülle bedrohter Arten. So wurden im Fördergebiet insgesamt 970 Gefäßpflanzenarten und damit rund ein Drittel aller Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands nachgewiesen, von denen 200 Arten in Nordrhein-Westfalen bereits als bestandsgefährdet gelten. Die signalisierte Unterstützung des Projektes durch sechs Städte und Gemeinden, durch die vor Ort aktiven Naturschutzverbände und -vereine sowie durch Vertreter von Land- und Forstwirtschaft lassen erheblichen Rückenwind für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes erwarten, erläuterte BfN-Präsidentin Jessel. „Ich gehe davon aus, dass die bereitgestellten Fördermittel nicht nur Schwarzstorch, Gelbbauchunke und Ameisenbläuling zu Gute kommen, sondern dass die gesamte Landschaft langfristig erhalten und auch für die in ihr lebenden Menschen aufgewertet wird“.

Das bis 2025 projektierte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rd. 14 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75%, das Land Nordrhein-Westfalen mit 15% und der Projektträger mit 10% an den Kosten des Projektes. Ein kleiner Teil des Fördergebietes umfasst auch die Stadt Bonn, die mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Träger eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen hat und sich entsprechend ihres Anteils am Fördergebiet auch finanziell am Projekt beteiligt. Das Bundesförderprogramm „chance.natur“ hat sich zum Ziel gesetzt, die herausragenden repräsentativen Landschaften Deutschlands zu fördern und zu sichern, wenn akute Gefährdungen vorliegen und weitere zentrale Förderkriterien wie Großflächigkeit, Naturnähe, Repräsentanz und Beispielhaftigkeit erfüllt werden.