von Stephan Ursuleac
Die Bundesregierung ließ Ende März dieses Jahres ein neues Wegekostengutachten erstellen. Als Ergebnis will sie nun die LKW-Mautsätze anpassen. Dadurch würden von 2015 bis 2017 über 460 Millionen Euro weniger Einnahmen durch die LKW-Maut in den Bundeshaushalt fließen.
Dennoch debattiert die Bundesregierung nun über eine Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes. Hintergrund sind die derzeit niedrigeren Zinssätze, was eine Senkung der LKW-Maut vertretbar mache. Auch soll eine neue günstige Mautkategorie für besonders schadstoffarme Euro-VI-Lkw eingeführt werden. Dies könnte die Anschaffung schadstoffärmerer Fahrzeuge forcieren. Allerdings werden in dem Gesetzentwurf auch neue anteilige Kosten für die Luftverschmutzung durch den Lkw-Verkehr eingerechnet.
Experten wie Thomas Hailer, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, prangern dies an. Die Kosten für Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung festzulegen sei seiner Meinung nach ein schwieriges Unterfangen. Es gäbe keine allgemein anerkannte wissenschaftliche Basis und erst Recht keinen Konsens für solche Berechnungen. Es wäre darüber hinaus auch wieder eine Zusatzgebühr, um die Mautausfälle zu kompensieren.
Zweckbindung der Mittel
Andere Sachverständige wie Dr. Werner Reh vom Bund für Umwelt und Naturschutz fordern zudem, dass die Mauteinahmen für die Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden werden sollten. Die Gelder fließen derzeit in den allgemeinen Haushalt und können daher für alle möglichen Zwecke verwendet werden. Dr. Reh forderte die Bundesregierung auf ein Konzept für die Mauteinahmen zu entwerfen. Die notwendigen Sanierungsarbeiten für die deutsche Verkehrsinfrastruktur blieben bislang auf der Strecke.
Positive Aspekte für eine Änderung der Mautregeln sieht der Experte Stefan Gerwens, Geschäftsführer von „Pro Mobilität.“ Vor allem die Anpassung der Mautsätze, die gleiche Gebühren für Autobahnen und mautpflichtige Bundesstraßen vorsieht, seien ein Fortschritt.
Bei allen Experten stieß letztendlich eine Gebühr für die Luftverschmutzung durch den Lkw-Verkehr auf Kritik. Eine nachvollziehbare Berechnung für diese Kosten sei äußerst schwierig.Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt und wie dieser endgültig ausgestaltet ist bleibt also noch offen.