Zwei Paragrafen, in denen Details zur Direktvermarktung von Ökostrom im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelt sind, widersprechen sich. Ein handwerklicher Fehler in der Novelle des EEG bringt jetzt nach einem Bericht des Spiegel Windkraftunternehmen in Bedrängnis.
Das hat zur Folge, dass Zusammenschlüsse von Windparks ihren Strom nicht mehr je nach der gelieferten Menge anteilig vermarkten können. Im Bundeswirtschaftsministerium – Urheber des Gesetzes – heißt es nun, dort sei nur ein einziger Fall bekannt. Daher weigert sich die Behörde, den Fehler im Paragrafenwerk umgehend zu beheben. Windkraftverbände schätzen die Zahl der betroffenen Grünstrom-Unternehmen dagegen auf mindestens 10 bis 20.
In einem Fall drohen dem Betreiber Millionenverluste, was das Unternehmen in seiner Existenz bedroht.
Die Grünen bringen in dieser Woche einen Gesetzentwurf mit einer Korrektur der EEG-Novelle in den Bundestag ein. „Es kann nicht sein, dass wegen der Stümperei der Großen Koalition am Ende Gerichte jahrelang mit Unsinn beschäftigt werden“, sagt der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer.