Sachsen-Anhalt beabsichtigt den Kormoran, der unter Naturschutz steht,  zum Abschuss freizugeben. Eine entsprechende Verordnung will Umweltminister Hermann Onko Aeikens (CDU) morgen im Kabinett vorlegen und beschließen lassen, berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Ausgabe.
Laut der der Zeitung vorliegenden Verordnung dürfen Kormorane dann künftig im Umkreis von 300 Meter zu allen Gewässern und Fischzuchtbetrieben gejagt werden.
Für erwachsene Tiere gilt die Regelung von Mitte August bis Mitte März, Jungvögel dürfen von Mitte März bis Mitte August abgeschossen werden.
Aeikens reagiert mit der Verordnung Forderungen von Angler- und Fischereiverbänden, die seit Jahren vorgeblich hohe Verluste durch den Kormoran beklagen. Bislang ist der Vogel nur per Ausnahmegenehmigung jagdbar. BUND, Naturschutzbund und der Ornithologenverband Sachsen-Anhalt lehnen die Pläne Aeikens ab. Das Umweltministerium lehnte gegenüber der Zeitung eine Stellungnahme ab.
(Quelle ots)