Der Gründer der Prokon, Carsten Rodbertus, steht im Verdacht der Insolvenzverschleppung.  Nach einem Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltschaft Lübeck nun offiziell Ermittlungen eingeleitet. Außerdem werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, Details nannte die Staatsanwaltschaft nicht.
Wegen der Unmenge von Datenmaterial werden die Ermittlungen mindestens ein Jahr dauern. Doch damit nicht genug, auch der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin erwägt eine Schadenersatzklage gegen Rodbertus. „Die Unternehmensführung des Herrn Rodbertus hat beiden Gläubigern bisher Schäden in einer Größenordnung von mehr als einer halben MilliardeEuro verursacht. In diesem Zusammenhang lasse ich Schadensersatzansprüche gegen ihn prüfen, schwerpunktmäßig wegen unzureichend besicherter Darlehensvergaben, aber beispielsweise auch wegen des Erwerbs einer Cessna auf Firmenkosten für das von ihm privat betriebene Fallschirmspringen, heißt es vom Isolvenzverwalter.
Unterdessen geht die Sanierung von Prokon weiter. Die PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) hat auch während des Insolvenzverfahrens ihr
Windparkportfolio, nachdem die entsprechende Finanzierung sichergestellt werden konnte, erweitert. Der Windpark Ferchland III in Sachsen-Anhalt wird derzeit errichtet. Dort werden voraussichtlich bis Ende Juni drei 2-Megawatt Anlagen des Herstellers Vestas in Betrieb genommen. Ferchland III ergänzt die bestehendenWindparks Ferchland I und II, die nach der Errichtung über eine installierte Leistung von insgesamt rd. 18 Megawatt verfügen. Darüber hinaus wird die 100%ige Tochtergesellschaft von PROKON in Polen im 3. Quartal dieses Jahres den Windpark Brudzewice in Betrieb nehmen, in dem vier Windenergieanlagen des Herstellers Vestas mit einer Leistung von jeweils 2 Megawatt errichtet werden.
Sanierung schreitet voran
Auch die Sanierung von PROKON nimmt weiter greifbare Formen an, heisst es vom Insolvenzverwalter. Der dafür erforderliche Arbeitsplatzabbau ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Langfristig werden bei PROKON rd. 300 Arbeitsplätze erhalten werden. Etwa 80 Beschäftigte von PROKON haben selbst gekündigt. Weitere rd. 20 befristete Arbeitsverträge wurden bis Ende Juni 2014 beendet. 71 Mitarbeiter haben das Angebot erhalten, in eine Transfergesellschaft mit einer Laufzeit von 8 Monaten zu wechseln und haben dieses Angebotangenommen. Kündigungen waren nicht erforderlich.
Auch mit den wesentlichen Gläubigergruppen, insbesondere dem „Die Freunde von PROKONe.V.“ („FvP“), dem SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) und dem DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. („DSW“) befinden wir uns in einem regen, teils auch kontroversen, aber insgesamt sehr sanierungsorientierten Austausch über die wesentlichen Eckpunkte des angestrebten Insolvenzplans. „Unser Ziel ist es, den Gläubigern am 22. Juli 2014 anlässlich der ersten Gläubigerversammlung ein Konzept für einen Insolvenzplan vorzustellen, für dessen Ausarbeitung die Gläubigerversammlung dann einen entsprechenden Auftrag erteilen soll“, so Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin