Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben am Mittwochmorgen die gesetzliche Neuregelung beim Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle auf den Weg gebracht.
Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/11398) stimmten in geänderter Fassung die Vertreter der einbringenden Fraktionen zu. Die Vertreter der Fraktion Die Linke stimmten gegen den Entwurf.
Mit dem Gesetzentwurf soll vor allem das bestehende Standortauswahlgesetz (StandAG) novelliert werden. Hintergrund sind Empfehlungen der Endlager-Kommission aus dem vergangenen Jahr. Vorgesehen sind eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen. Im StandAG werden zudem wissenschaftliche Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien festgeschrieben. Vorgesehen sind zudem Normen, um sicherzustellen, dass potentielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden. Das Verfahren ist als „lernendes Verfahren“ angelegt und soll Rücksprünge ermöglichen. Nach Inbetriebnahme des Endlagers soll eine Bergung für einen längeren Zeitraum zur Korrektur von grundlegenden Fehlern möglich sein.
Mit ihrem Änderungsantrag zum Standortauswahlgesetz haben CDU/CSU, SPD und Grüne mehrere Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung aufgegriffen. Gestrichen wird in dem Entwurf, dass „insbesondere“ nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle gesucht wird. Vielmehr soll nun in einem gesonderten Absatz klargestellt werden, dass eine Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben Standort nur dann möglich ist, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist“. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Betonung der Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Nationalen Begleitgremiums. Zudem soll die Rolle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung bei der Zulassung von andersartigen Vorhaben an potentiellen Standorten gestärkt werden. Nunmehr soll die Zulassungsbehörde in bestimmten Fällen das Einvernehmen mit dem Bundesamt herstellen und nicht nur eine Stellungnahme einholen.