Heute ist im Bundeskabinett der Entwurf einer Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen worden.
„Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes setzen wir ein wichtiges energiewirtschaftliches Vorhaben der Bundesregierung um. Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Damit geben wir einen kräftigen Impuls für die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten2, bemrekt dazu Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
Mit der Novelle des KWK-Gesetzes will man die Rolle der hoch effizienten und klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung bei der deutschen Energiewendefestschreiben. Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht  aus Sicht des Ministeriumseine deutlich verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen vor. Mit rund 1,5 Milliarden  Euro will man  die Anlagen fördern.
Gas im Vordergrund
Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung soll dabei gezielt die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, sollen  einen Bonus erhalten.  KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen sollen künftig nicht mehr gefördert werden, schließlich sollen sie die CO2 Einsparungen, die durch die modernen Gas KWK Anlagen generiert werden, nicht konterkarieren. Denen im Bau befindlichen Kohle-KWK-Vorhaben soll allerdings Vertrauensschutz gewährt werden.
Weiterhin will man bestehende gasbefeuerte Anlagen in der öffentlichen Versorgung unterstützen, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen.
Ziel ist es, hiermit eine Emissionseinsparung durch KWK im Stromsektor zu erzielen. Um eine Emissionsminderung um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen 22 Mio. Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Hiervon sollen KWK-Anlagen eine Emissionsminderung von 4 Mio. t CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen.
Zudem ist es ein wichtiges Ziel der KWK-Novelle die Kostenlast fair zu verteilen. Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (v.a. Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben aber auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Ausnahmemöglichkeiten grundsätzlich bestehen.
 (Gesetzentwurf).